Honorar

 

Ein kostenloses Erstgespräch ist in meiner Praxis selbstverständlich, da effektives therapeutisches Zusammenarbeiten auf Vertrauen basiert, welches wiederum gegenseitige Sympathie voraussetzt. Das Gespräch dient daher dem ersten Kennenlernen, als auch dem komprimierten Zusammenfassen der vorliegenden Themenbereiche Ihrerseits.  

Weiterhin klären wir alle organisatorischen Fragen und Wünsche rund um die Therapie.

 

Auch die künftig anfallenden Honorarkosten für die Folgetermine werden im Vorgespräch besprochen.

 

Die Entrichtung des vertraglich geregelten Honorars erfolgt jeweils im Anschluss an die Sitzung. Sie erhalten für jedes entrichtete Honorar eine separate Quittung / EC-Beleg.

 

 

Kostenübernahme

 

Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich. Daraus resultiert, dass Sie die Kosten der Behandlung als Selbstzahler tragen.

 

Inwieweit eine Kostenerstattung für Einzeltherapie durch die private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle erfolgen kann, klären Sie bitte eigenverantwortlich.

 

Selbstverständlich erhalten Sie nach Therapieende eine Rechnung, welche alle erbrachten Leistungen und gezahlten Sitzungen beinhaltet. Diese können Sie dann zur Kostenerstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Zusatzversicherung einreichen. Dies betrifft allerdings nur die Einzeltherapie. 

 

Sofern Sie keine Rückerstattung geltend machen können haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung  als außergewöhnliche Belastung der Steuererklärung beizufügen.

 

 

Welche Vorteile bietet die Selbstzahlung der Behandlung?

 

Es ist unumstritten, dass die Gesundheit und deren Erhaltung ein wichtiges Gut ist. Frühzeitig zu agieren und zu handeln, wenn gesundheitliche Probleme oder Belastungen auftreten, kann oftmals eine tiefgreifende Erkrankung abwenden. Genau hier stellt sich das Problem bei kassenärztlich zugelassenen Therapeuten. Die Wartelisten sind lang und es dauert meist Monate, bis ein Therapieplatz frei wird. Bis dahin kann sich eine anfänglich schwache Symptomatik bereits manifestiert und verstärkt haben, was die Dauer der Therapie erheblich verlängern kann. Frühzeitiges Handeln kann hier dazu beitragen, sowohl für Betroffene, als auch für deren Angehörige die Last psychischer Krankheitsmerkmale auf ein Minimum zu beschränken.  

 

  • Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht. Dies garantiert Ihnen absolute Vertraulichkeit in allen Themenbereichen.
  •  Ich benötige keine ärztliche Überweisung. Daher gebe ich meinerseits auch keinerlei Auskunft an Ihre Krankenkasse.
  • Weiterhin bin ich gegenüber Versicherungen nicht zur Auskunft verpflichtet.
  • Somit sind nachteilige Entwicklungen auf evtl. geplante Versicherungsabschlüsse oder Auswirkungen auf berufliche Chancen für Sie ausgeschlossen. 

 

Bitte beachten Sie, dass Paartherapie grundsätzlich nicht Gegenstand des Leistungskatalogs kassenärztlicher Therapeuten ist.

 

Diese Leistung ist in keinem Fall erstattungsfähig und vom Klienten ausschließlich selbst zu tragen.

 

 

Hinweis:

 

Gemäß § 4 UStG sind therapeutische Leistungen von der Umsatzsteuer befreit.